Rechtsgrundlage für die Brandverhütungsschau (BVS) ist §26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
In der Regel findet die Brandverhütungsschau alle 3 bis 6 Jahre statt.