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FeuerwehrBerufsfeuerwehr

Brandmeldeanlagen

Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Leitstelle der Feuerwehr Wuppertal, Bearbeitung der Anträge für die Freigabe von Notschlüsselrohren.

Brandmeldeanlagen werden insbesondere in gefährdeten Gebäuden installiert, wenn eine besonders frühe Branderkennung zum Schutz von Menschenleben oder Sachwerten geboten ist.

Die Pflicht zum Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt.

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann darüber hinaus den Einbau einer zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage im Einzelfall mit der Baugenehmigung fordern.

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  • Stadt Wuppertal

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