Brandmeldeanlagen werden insbesondere in gefährdeten Gebäuden installiert, wenn eine besonders frühe Branderkennung zum Schutz von Menschenleben oder Sachwerten geboten ist.
Die Pflicht zum Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann darüber hinaus den Einbau einer zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage im Einzelfall mit der Baugenehmigung fordern.
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
- Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 1 - Checkliste Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 2 - Schlüsselprotokoll Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 3 - Gebäudefunkanlagen Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 4 - Checkliste Aufschaltung BMA Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 5 - Protokoll Funktionsprüfung Gebäudefunk Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 6 - Längerfristige Revision BMA Rev. 01-2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage 7 - Erläuterungen zur Beschaffung und Inbetriebnahme NSR Rev. 01-2023 (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)