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FeuerwehrBerufsfeuerwehr

Informationen für Betreiber/ Eigentümer nach DIN 14095

Die Erstellung von Feuerwehrplänen ist durch den jeweiligen Objektbetreiber beziehungsweise Eigentümer zu veranlassen. Feuerwehrpläne nach DIN 14095 müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden.

Was ist zu beachten wenn ein Feuerwehrplan erstellt werden muss?

Grundsätzlich empfielt es sich Feuerwehrpläne von einem Fachplaner nach DIN 14095 erstellen zu lassen. Dieser nimmt dann mit der zuständigen Brandschutzdienststelle Kontakt auf.

Ein bestehender Feuerwehrplan muss aktualisiert werden

In der Regel sollten Sie den Fachplaner einmal ansprechen der ihre Feuerwehrpläne erstellt hat, da er ggf. noch die Rohdaten ihres Feuerwehrplanes besitzt, sofern Sie diese nicht selbst vorliegen haben.

Was heißt stets auf dem aktuellen Stand sein?

Nach DIN 14095 sind Betreiber / Eigentümer verpflichtet, spätestens nach zwei Jahren den Plan von einem Sachkundigen prüfen zu lassen, bzw. sofort bei Änderungen am Objekt. Er ist verpflichtet eigenständig Kontakt mit der Feuerwehr aufzunehmen.

Mit welcher Bearbeitungsdauer ist zu rechnen?

Wir sind bemüht, die Planentwürfe innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Bitte warten Sie diesen Zeitraum ab, bevor sie nach dem Bearbeitungsstand fragen.

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  • Stadt Wuppertal

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