Verkehrssicherungspflicht
Dem ESW obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Wenn Glätte und Schnee drohen, werden diese gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen rund um die Uhr und in regelmäßigen Abständen angefahren, kontrolliert und bei Bedarf geräumt und gestreut.
Zunächst werden insbesondere die Straßen geräumt und gestreut, die auf Grund ihrer Art und Wichtigkeit, der Stärke des dort stattfindenden Verkehrs und der Gefährlichkeit des Verkehrsweges bedient werden müssen (Steigungen, Rettungswege, Hauptverkehrswege, Brücken sowie Kreuzungsbereiche).
In weniger verkehrswichtigen Straßen und Anliegerstraßen kann sich je nach Schnee- und Glätteintensität die Räumung und Streuung entsprechend verschieben. Daher kann es einige Zeit dauern, bis das Räum- und Streufahrzeug zu Ihnen kommt. In den weniger befahrenen Straßen ist die Tauwirkung unserer Streumittel nicht unbedingt sofort erkennbar. Je mehr Verkehr auf einer Straße fließt, umso eher tritt die Tauwirkung des Streumittels ein.
Besondere Vorsicht im Straßenverkehr
- Bei Schneefall und Glätte ist eine besondere Vorsicht im Straßenverkehr notwendig, um Unfälle zu vermeiden. Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer sollten möglichst nur die geräumten und gestreuten Straßen nutzen und auf wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten.
- Auch muss es für die Winterdienstfahrzeuge jederzeit möglich sein, die Straßen schnell zu durchfahren und zu räumen. Falsch geparkte Fahrzeuge, die die Einfahrten zu den Anliegerstraßen versperren oder verengen sowie das Durchfahren der Straßen verhindern, erschweren häufig die Schneeräumung und Glättebeseitigung. Das kostet wertvolle Zeit. Die Anliegerinnen und Anlieger erleichtern die Arbeit der Räumfahrzeuge erheblich, wenn sie ihre Autos so parken, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge in die zum Teil engen Einfahrten der Anliegerstraßen fahren können.
- Während die Fahrbahn geräumt wird, wird Schnee und Eis geschoben. Da wir den Schnee nicht wegtransportieren können, muss er abgeladen werden. Dabei lässt es sich nicht immer vermeiden, dass geschobener Schnee vor Garagen- und Grundstückseinfahrten geschoben wird, wenn das Winterdienstfahrzeug vorbeifährt. Die Fahrer bemühen sich, sorgsam und umsichtig vorzugehen.
Nur durch eine gute Zusammenarbeit von Winterdienst und Verkehrsteilnehmern kann die Mobilität und Sicherheit auf den Straßen Wuppertals gewährleistet sein.
Während des Winterdienstes fahren keine Kehrmaschinen. Denn bei Temperaturen um 0 Grad Celsius friert das Wasser im Inneren des Fahrzeugs und beschädigt z.B. die Schläuche. Außerdem tritt während des Fahrens Wasser aus, das auf dem kalten Boden sofort zu gefährlichem Glatteis wird. Sobald im Tagesverlauf alle Schnee- und Eisvorkommen beseitigt wurden, wird auf die Straßenreinigung umgestellt. Bleiben die Temperaturen bei um 0 Grad Celsius, wird aber ausschließlich per Hand gereinigt. Trotzdem werden die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auch weiterhin auf Glätte überprüft.