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Datenschutz

Digitalisierung bedeutet im Kern Verschlanken, Standardisieren und Automatisieren. Dazu ist die Verknüpfung von Daten, Software, Sensoren und Prozessen das Instrument der Digitalisierung. In Bezug auf Projektideen sind der Fantasie dabei kaum Grenzen gesetzt. 

Diese Grenzen werden jedoch von den gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt, die für die öffentliche Verwaltung gelten. Der Schutz der uns anvertrauten Daten nimmt hierbei eine ganz zentrale Rolle ein. Ganz unabhängig von den rechtlichen Vorgaben setzen unsere Bürger*innen Datenschutz in ihrer Verwaltung voraus. Damit ist er ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Digitalisierung. Nur wenn die Menschen der Verwaltung ihre Daten mit gutem Gewissen anvertrauen können, werden sie bereit sein, digitale Leistungen zu nutzen, was zum Vorteil aller Beteiligten ist. Daher hat sich die Stadtverwaltung Wuppertal ganz bewusst und deutlich dazu bekannt, die Daten ihrer Bürger*innen nach besten Kräften vor unbefugten Zugriffen, vor unberechtigter Nutzung oder vor Verfälschung zu schützen – ein Unterfangen, das bei zunehmenden externen Bedrohungen immer herausfordernder wird. Bei allen Projekten im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung wird daher der Datenschutz schon sehr früh in der Planungsphase mit einbezogen.

Das Fundament für die Sicherung des Datenschutzes ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie bildet die Leitplanken für die Digitalisierungsbestrebungen von Organisationen im europäischen Raum.

Bei jedem Digitalisierungsprojekt ist das Ziel der Datensparsamkeit und der Datenhoheit von oberster Priorität. Es gilt, bei jedem Vorhaben die optimale Balance zu schaffen aus Datensparsamkeit und Datenerhebung. Daten sollen nur dort erhoben und verarbeitet werden, wo es zwingend erforderlich ist.

Das Spannungsfeld aus Datensparsamkeit und optimaler Dienstleistung zeigt gerade die Corona-Warn-App. Vom Grundsatz her stellt die App ein absolut sinnvolles und auch notwendiges Werkzeug dar, um die Kontaktverfolgung zu gewährleisten. Ihre Wirksamkeit kann sich aber nicht vollständig entfalten, weil die hierfür notwendige Transparenz die Schutzrechte der Bürger*innen verletzt. Dieses Thema zieht sich durch viele Bereiche der Digitalisierung, wo technische Lösungen denkbar – vielleicht sogar in den Augen vieler Menschen wünschenswert wären – diese sich aber mit dem geltenden Datenschutzrecht schlichtweg nicht umsetzen lassen.

Das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung hat sich sehr intensiv mit proaktiven Dienstleistungen auseinandergesetzt. Hier handelt es sich um Fälle, in denen die Stadt auf Bürger*innen mit Leistungsangeboten zugehen könnte, weil die Datenbasis im Endeffekt vorhanden wäre, um eine Berechtigung im Vorfeld zu prüfen. Dies darf aber nicht gemacht werden, weil die Daten hierfür nicht verwendet werden dürfen. Diese Erkenntnisse werden in den laufenden Modellprojekten zurück gespiegelt, um zumindest auf Landes- und Bundesebene auf das Spannungsfeld, in dem Kommunen sich hier befinden, hinzuweisen und an Lösungen im Sinne der Menschen zu arbeiten.

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