Neben den Ausbildungslehrgängen im tarif- und beamtenrechtlichen Bereich sowie den tarifvertraglich vorgesehenen Verwaltungslehrgängen I und II führt das BSI auch Auswahl- und Sonderlehrgänge durch.
Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildungen/Lehrgänge wird dadurch erreicht, dass die Auszubildenden/Lehrgangsteilnehmenden unter anderem schriftliche Leistungsnachweise in Form von (Prüfungs-)klausuren erbringen müssen.
Diese werden an vorgegebenen Tagen unter Aufsicht in den Räumen des Institutsgebäudes (Obergrünewalder Str. 27, Wuppertal-Elberfeld) erbracht.
Mit Ihrer Aufsichtstätigkeit tragen Sie dazu bei, dass die Klausuren durch die Auszubildenden/Lehrgangsteilnehmenden ordnungsgemäß und störungsfrei angefertigt werden können.
Dabei achten Sie unter anderem auch auf Anzeichen von Täuschungsversuchen und informieren hierüber die Studienleitung, die eine mögliche Ahndung derartiger Verstöße im Rahmen des geltenden Prüfungsrechts weiterverfolgen wird.
Sind Sie zuverlässig, zeitlich flexibel und an dieser beaufsichtigenden Tätigkeit interessiert? Haben Sie darüber hinaus auch ein freundliches und selbstbewusstes Auftreten? Dann setzen Sie sich bitte per E-Mail in Form einer Kurzbewerbung mit mir in Verbindung.
In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch werde ich Ihnen gerne die genaueren Inhalte und Anforderungen der o.g. Tätigkeit erläutern.
Sofern jemand aus Ihrem Familien-/Freundes- oder Bekanntenkreis an dieser Tätigkeit interessiert ist, kann auch derjenige/diejenige sehr gerne Kontakt mit mir aufnehmen.
Die Vergütung für die Aufsichtstätigkeit erfolgt auf der Grundlage der "Vergütungsregelungen des Bergischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung" in der jeweils gültigen Fassung.
Harry Pohl
Studienleiter