Da das Bauportal.NRW ein sehr umfangreiches Glossar zur Verfügung stellt und es sich dabei um allgemeingültige Definitionen und Erläuterungen von Begriffen im Kontext des öffentlichen Baurechts handelt, verzichten wir an dieser Stelle auf unnötige Mehrarbeit und verweisen guten Gewissens auf nachfolgenden Link.