Umweltinspektionen haben – insbesondere durch Besichtigungen vor Ort – das Ziel, die Einhaltung der in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten einschlägigen Anforderungen an den Betrieb von Anlagen hinsichtlich verschiedener Umweltmedien wie z.B. Wasser, Luft, Lärm, Abfall und Boden zu prüfen und deren Auswirkungen zu überwachen.
Die Ergebnisse der Umweltinspektionen werden dokumentiert und in einem Inspektionsbericht zusammengefasst. Der Inspektionsbericht wird hier, nachdem er dem Anlagenbetreiber übermittelt wurde, im Internet veröffentlicht. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist § 52a Abs. 5 Satz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. § 10 Abs. 2 Nr. 4 Umweltinformationsgesetz (UIG).