Mit der Überwachung sollen nachteilige Veränderungen der Gewässer möglichst vermieden werden. Zur Vorbeugung von Gewässerverschmutzungen müssen z.B. Tankanlagen auslaufsicher betrieben werden. Eine gute Gewässerqualität dient der Erhaltung der Ökosysteme und ist Voraussetzung für unsere Trinkwassergewinnung.
Es ist deshalb auch erforderlich, die Benutzung der Gewässer zu reglementieren. Von der Menge und Qualität der Stoffe, die in ein Gewässer eingeleitet oder eingebracht werden sollen, ist abhängig, ob die Gewässerbenutzung für das Gewässer verträglich ist oder nicht. Die wasserrechtlichen Vorschriften sehen daher vor, dass eine Gewässerbenutzung nicht ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde erfolgen darf.
Die Untere Wasserbehörde prüft in diesem Erlaubnisverfahren, ob beispielsweise die Versickerung von Regenwasser in das Grundwasser, die Einleitung von Abwasser in einen Bach oder der Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage mit den Zielen des Gewässerschutzes vereinbar sind. Hierbei richtet sie sich nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Landeswassergesetzes und weiteren wasserrechtlichen Vorschriften sowie den einschlägigen technischen Regeln.
Zuständigkeiten und AnsprechpartnerInnen bei der Unteren Wasserbehörde
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