Aufgaben der Unteren Jagdbehörde:
- Staatliche Aufsicht über die Jägerprüfung
- Erteilung von Jagd- bzw. Falknerscheinen
- Entziehung von Jagd- bzw. Falknerscheinen
- Durchführung von Jagdpächterversammlungen
- Durchführung von Jagdbeiratssitzungen
- Festsetzung von 3-jährigen Abschussplänen
- Beteiligung bei Schiesserlaubnissen (in befriedeten Bezirken)
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaft
Der Unteren Jagdbehörde steht ein jagdlicher Experte (Kreisjagdberater) zur Seite, der vom zuständigen Jagdverband der Gemeinde als Berater vorgeschlagen wurde.