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Ressort Umweltschutz

Untere Jagdbehörde

Aufgaben der Unteren Jagdbehörde:

  • Staatliche Aufsicht über die Jägerprüfung
  • Erteilung von Jagd- bzw. Falknerscheinen
  • Entziehung von Jagd- bzw. Falknerscheinen
  • Durchführung von Jagdpächterversammlungen
  • Durchführung von Jagdbeiratssitzungen
  • Festsetzung von 3-jährigen Abschussplänen
  • Beteiligung bei Schiesserlaubnissen (in befriedeten Bezirken)
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaft

Der Unteren Jagdbehörde steht ein jagdlicher Experte (Kreisjagdberater) zur Seite, der vom zuständigen Jagdverband der Gemeinde als Berater vorgeschlagen wurde.

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