Genehmigung von Elektrobefischungen zu statistischen und/oder wissenschaftlichen Zwecken
Aufsicht über die Fischereigenossenschaft
Der Unteren Fischereibehörde steht ein fischereilicher Experte (Fischereiberater) zur Seite, der der Behörde seitens des Landesfischereiverbandes vorgeschlagen wird.
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