Dies sind insbesondere
- Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
- Überwachung von Entsorgungsvorgängen im gewerblichen Bereich
- Überwachung von Anlagen zur Lagerung, Ablagerung und Behandlung von Abfällen
- Vergabe von Abfallerzeugernummern
- Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung wilder Kippstellen
- Ahndung von Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften
Darüber hinaus versteht sich die untere Abfallwirtschaftsbehörde nicht nur als Überwachungsorgan, sondern auch als moderner und kundenorientierter Dienstleister.
In diesem Zusammenhang erteilt die Behörde Auskunft über abfallrechtliche Bestimmungen, informiert und berät Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibende zu Fragen des Abfallrechts.