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Ressort Umweltschutz

Kompensation

Kompensation

Verursacher von Eingriffen sind per Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren und Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen. Unter Kompensationsflächen versteht man Flächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ökologisch aufgewertet werden.

Frau Heike Obenlüneschloß
techn. Sachbearbeiter/in

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