Inhalt anspringen

Ressort Umweltschutz

Kompensation

Kompensation

Verursacher von Eingriffen sind per Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren und Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen. Unter Kompensationsflächen versteht man Flächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ökologisch aufgewertet werden.

Frau Heike Obenlüneschloß
techn. Sachbearbeiter/in

Erläuterungen und Hinweise

Auf wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen