Kompensation
Verursacher von Eingriffen sind per Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, die Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren und Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen. Unter Kompensationsflächen versteht man Flächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft ökologisch aufgewertet werden.
Frau Heike Obenlüneschloß
techn. Sachbearbeiter/in
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