Freier Auslauf auf den Auslaufflächen
Sie haben in Wuppertal die Möglichkeit, ihrem Hund freien Auslauf -und damit auch die Möglichkeit des Spielens mit ArtgenossInnen- auf den ausgewiesenen Auslaufflächen(Link dazu s. unten) zu verschaffen.
In der weiteren Landschaft Wuppertals sollten Sie -um Konflikte weitestgehend zu vermeiden- ein paar Regeln kennen und beachten (z. Teil sind Sie mit dem Hundesteuerbescheid schon darüber informiert worden).
Es sollte selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften des Hundes zu entsorgen und auch ausgekämmte Hundehaare mitzunehmen, denn: Hundekot und -haare können den Pflanzenfressern schaden.
Meldungen von Hundekot auf Straßen und Gehwegen können Sie über den Mängelmelder (Öffnet in einem neuen Tab) vornehmen.
Für Hundekot auf Ihrem Privatgrundstück ist die Stadt jedoch nicht zuständig. In diesen Fällen möchten wir ein klärendes Gespräch zwischen Ihnen und der hundeausführenden Person empfehlen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Nur der abrufbare Hund darf ohne Leine unterwegs sein
- Kommen einem andere Menschen zu Fuß, per Rad oder Pferd entgegen, gehört der Hund bei Fuß oder an die Leine
- Im Naturschutzgebiet gehört der Hund immer an die Leine und Mensch und Hund auf die Wege
- Im Wald gehört der Hund an die Leine, sofern die Wege verlassen werden
- Der Hund sollte während der Brut- und Setzzeiten der Vögel und Wildtiere von ca. März/April bis ca. Juli an die Leine, um eine Störung oder Gefährdung des Wildtiernachwuchses zu verringern
- Auf den ausgewiesenen Hundeauslaufflächen darf der abrufbare Hund ohne Leine seinem Bewegungsdrang nachkommen
Besonderheiten auf dem Scharpenacken
Der Scharpenacken ist kein ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet!
Der Freilauf ist unter Beachtung der auf dem Gelände ausgehängten Regeln derzeit lediglich geduldet.
Es kommt immer wieder vor, daß freilaufende Hunde in die Schafherde eindringen, Schafe jagen, beißen und verletzen.
HundehalterInnen, die ihre Hunde ohne Leine im Einzugsbereich der Herde laufen lassen, riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch einen möglichen Leinen- und Maulkorbzwang, sowie u.a. einen Verhaltenstest.
Nehmen Sie Rücksicht und Ihren Hund an die Leine, solange die Schafe auf dem Scharpenacken grasen.
Das NSG Eskesberg ist ein besonderes Naturschutzgebiet...
...es wurde auf einer ehemaligen Müllkippe angelegt. Nach der Stilllegung der Deponie hat sich der Eskesberg zu einem schützenswerten Stadtbiotop mit seltenen Tieren und Pflanzen entwickelt. Deshalb wurde das Gebiet 2005 zum Naturschutzgebiet erklärt.
Zum Schutz dieses Lebensraums ist es -wie in allen anderen Naturschutzgebieten- verboten, Hunde frei laufen zu lassen und die Wege zu verlassen.
Leider kann man beobachten, dass sich nicht alle Hundebesitzer*innen an diese Regelung halten.
Das Naturschutzgebiet wird unerlaubterweise als Hundeauslauffläche und zum querfeldein gehen genutzt.
Mit den Hinterlassenschaften der Hunde kommt es zu einem Nährstoffeintrag und damit zu einer negativen Veränderung der Vegetation. Trampelpfade führen zu unerwünschten Bodenverdichtungen.
Deshalb fordert das Ressort Umweltschutz Sie auf:
Bleiben Sie auf den Wegen, halten Sie Ihren Hund an der Leine, entsorgen Sie den Hundekot im nächsten Müllbehälter.
Nichtbeachtung kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000€ geahndet werden.
Naturschutzgebiete in Wuppertal - Übersicht
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich gerade im Naturschutzgebiet befinden, wo Sie die Wege nicht verlassen dürfen und Ihren Hund anleinen müssen, können Sie sich auf dem Portal NRW Umweltdaten vor Ort einen Überblick verschaffen.
Unter Eingabe des Ortes, Fenster "Natur" und dort Naturschutzgebiete anklicken, werden Ihnen nach kurzer Zeit in rot alle Naturschutzgebiete in Wuppertal angezeigt.
Den Link dazu finden Sie unten unter Allgemeine Infos.
Hunde im Wasser
In allen Wasserflächen, die sich in Natur- und Landschaftsschutzgebieten befinden, ist das Betreten und Baden für Mensch und Tier aus Artenschutzgründen nicht erlaubt.
Ausgewiesene Schwimmbereiche für Hunde gibt es in Wuppertal nicht.
Keine Bedenken bestehen an den für die Bevölkerung zugänglich gemachten Stellen an der Wupper im Stadtbereich. Hier können Hunde unter Aufsicht das Gewässer betreten und schwimmen.