Marscheider Wald
Der Staatsforst Marscheider Wald ist mit einer Ausdehnung von etwa 4 × 2,5 km eines der größten geschlossenen Waldgebiete im Osten der Stadt Wuppertal nahe dem Ortsteil Ronsdorf-Linde. Es handelt sich um ein beliebtes Naherholungsgebiet mit einem an Pflanzen und Fauna reichen Mischwaldbestand, der bis zu fast 310 Metern aufsteigt und von einigen Bächen durchflossen wird, unter anderem dem Marscheider Bach und dem Herbringhauser Bach.
Die Umsetzung der Verordnung wurde jedoch im Laufe der Jahrhunderte immer mehr unterlaufen. Das Gebiet war spätestens seit dem 12. Jahrhundert in Besitz der Grafen von Berg, die es als Allmende den ortsansässigen Höfen für bestimmte Nutzungsformen zur Verfügung stellten. Wald- und Holzreichtum bedeutete im Mittelalter Macht, so dass die Herrscher an der Erhaltung der Wälder ein Interesse hatten. Auf dieser Grundlage sind die Markordnungen zu erklären, die im weitesten Sinne als mittelalterliches Umweltrecht betrachtet werden können.
Seit dem Jahre 1500 ist der Marscheider Wald auf sämtlichen historischen Karten als Wald eingetragen, während das Umland jahrhundertelang nahezu waldfrei war. Aus dem Jahre 1624 liegt eine „Markordnung für den Marscheider und Saalscheider Wald“ vor, in der eine über Jahrhunderte mündlich überlieferte Reglementierung der Waldnutzung niedergeschrieben wurde, die eine frühe Form nachhaltiger Nutzung darstellt.
Marscheider Bach
Der Marscheider Bach entspringt in der Garschager Heide auf 309 Meter ü. NN östlich des Remscheider Ortsteils Lüttringhausen an der Bahnstrecke Wuppertal–Opladen/Solingen. In seinem Oberlauf unterquert er die Bundesautobahn 1 und passiert die Stadtgrenze zu Wuppertal. Anschließend durchfließt der Bach in einem tiefen Kerbtal den Marscheider Wald bzw. Herbringhauser Wald und mündet bei Laaken auf 175 Meter ü. NN in Höhe der Gedenkstätte des KZ Kemna in die Wupper. Wie fast alle längeren Bäche im Wupperviereck wurde seit dem Spätmittelalter die Wasserkraft am Marscheider Bach für mehrere Wassertriebwerke genutzt.
Ausgewiesene Naturschutzgebiete decken fast den gesamten Bachlauf ab. Die Naturschutzgebiete besitzen zusammen eine Fläche von 65 Hektar. Darüber hinaus ist das Marscheider Bachtal Teil des FFH-Gebietes DE-4709-301 Wupper östlich Wuppertals. Die Richtlinie 92/43/EWG oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU) von. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die vollständige deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird jedoch fast ausschließlich die Kurzbezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von ‚Fauna‘ (Tiere), ‚Flora‘ (Pflanzen) und ´Habitat‘ (Lebensraum) ableitet.
Herbringhauser Talsperre
Die Herbringhauser Talsperre (bis 2006 „Obere Herbringhauser Talsperre“) ist eine Trinkwassertalsperre im Bergischen Land (Nordrhein-Westfalen). Sie wurde 1898–1901 von der Stadt Barmen gebaut, die damals noch selbstständig war und heute zu Wuppertal gehört. Betreiber sind die Wuppertaler Stadtwerke, gestaut wird der Herbringhauser Bach. Die Talsperre dient neben der Trinkwasserversorgung auch der Brauchwasserspeicherung und dem Hochwasserschutz für das obere Wuppergebiet.
Direkt unterhalb der Staumauer liegt das Wasserwerk Herbringhausen. Das Vorbecken Kreuzmühle der Herbringhauser Talsperre vervollständigt das Stausystem. Ende des 19. Jahrhunderts suchte die Großstadt Barmen eine Möglichkeit, die unzureichende Trinkwasserversorgung aus Ruhruferfiltrat zu verbessern. Es wurde sich entschieden, zu diesem Zweck Trinkwassertalsperren zu errichten. Schnell fiel nach einer unauffälligen Untersuchung des Bereichs die Wahl auf das Herbringhauser Bachtal, das sich auf dem Gebiet der Landgemeinde Lüttringhausen befand. Ab 1896 kaufte die Großstadt Barmen weitgehend heimlich und ohne den Zweck zu verraten über einem Mittelsmann die erforderlichen 140 ha Grundstücke auf.
Die Bauarbeiten begannen 1898 und waren 1901 abgeschlossen. Die Staumauer ist eine Gewichtsstaumauer aus Bruchsteinmauerwerk und wurde nach Plänen von Prof. Otto Intze gebaut. Zum Transport des Baumaterials wurde eine 2450 m lange Schmalspurbahnstrecke entlang dem Herbringhauser Bach eingerichtet. 2004 wurde der gesamte Kernbaukörper der Schnellfilteranlage, die Staumauer und die vorgelagerte Stauwasserfläche unter Baudenkmalschutz gestellt.
Beyenburger Stausee
Der Stausee liegt im Tal der Wupper, die hier aufgestaut wird und somit auch der mit Abstand wichtigste Zufluss des Stausees ist. Daneben fließen noch einige kleine Bäche in den Stausee wie z.B. der Spreeler Bach. An den Stausee grenzen die Städte Wuppertal, Ennepetal und Radevormwald. Der Stausee hat eine Länge von gut 1100 Metern und eine Breite von bis zu 140 Metern; an seiner nordöstlichen Stelle ist er bis zu 270 Meter breit. Das Fassungsvermögen des Stausees beträgt bis zu 465.000 Kubikmeter. Aufgrund der von der Wupper mitgeführten Sedimente in einer Größenordnung von bis zu 5000 m³ jährlich droht stellenweise eine Verlandung, so dass kontinuierlich Ausbaggerungsarbeiten erforderlich sind.
Der Beyenburger Stausee wurde in den Jahren 1950–1953 in der heutigen Form erbaut und 1954 in Betrieb genommen. Er vergrößerte damit den bereits 1898–1900 erbauten „Ausgleichsweiher Beyenburg“, der seine Aufgabe als Hochwasserschutzanlage nicht mehr ausreichend erfüllen konnte. Der Beyenburger Stausee ist heute ein beliebtes Naherholungsgebiet, das sowohl von Anglern als auch von Spaziergängern gerne aufgesucht wird. Gleichzeitig dient die Talsperre in den Sommermonaten als Badesee. Offiziell ist das jedoch nicht erlaubt und außerdem wegen tieferer Strömungen sehr gefährlich. Daneben erzeugt ein kleines Wasserkraftwerk Strom. Seine Turbine ist für einen Durchfluss von 6,5 m³/s ausgelegt.
Beyenburg
Der historische Ortskern in der Wupperschleife wurde im Jahr 1303 erstmals als Beyenborch erwähnt. Bereits vor 1296 erfolgte zugunsten dem Kreuzherrenorden durch Graf Adolf V. von Berg (†1296) die Schenkung des nahen Oberhofs Steinhaus und der dazugehörigen Kapelle, die 1811 abgebrochen wurde.
1298 bestätigte sein Bruder Konrad I. von Berg, ehemals Dompropst und Archidiakon in Köln, mit Zustimmung seiner Mutter Margarete von Hochstaden die Schenkung seines verstorbenen Bruders. Diese Bestätigungsurkunde ist die erste schriftliche Erwähnung des Vorgangs.
Bald darauf folgte dort die Klostergründung. Schon 1339 ist eine Wupperbrücke des Heerwegs in Beyenburg beurkundet. Der Oberhof Steinhaus selbst, der heute ebenfalls im Ortsgebiet Beyenburgs liegt, ist älter als der historische Ortskern.
Er wurde bereits im Jahr 1189 erwähnt, als er von den Grafen von Berg an die Grafen von Hückeswagen als Pfand überlassen wurde.
Noch heute erinnern Straßennamen an historisch bedeutsame Orte. So weist die Straße Steinhaus auf den ehemaligen Standort des Oberhofs Steinhaus und seiner Kapelle hin. An der Straße Mosblech stand das damalige, auf Steinhaus folgende Hofesgericht Mosblech. Der schmale Fußweg, der die Straßen Steinhaus und Rentmeistersfeld verbindet, ist ein Teil der ehemaligen Hansestrasse (Heerweg Köln–Dortmund) und wird von den Beyenburgern „Sträßchen“ genannt. In der Straße Rentmeistersfeld war der Rentmeister, Vorstand des Rentamts, ansässig. Die Straße Porta Westfalica (Tor nach Westfalen) weist auf die frühere, große Bedeutung der Beyenburger Brücke als Grenzübergang, Zoll- und Kontrollstation hin.
Anregungen und Kritik
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Ansprechpartnerin: Lara Milles, Tel. 0202 563 - 64 60