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Ressort Umweltschutz

FAQ - Lärmminderungsplanung

Häufig gestellte Fragen und Zusammentragung von Informationen rund um die Umgebungslärmrichtlinie sowie die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Was ist das Ziel der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union?

Die Lärmminderungsplanung ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Wer ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplans zuständig?

Um welchen Lärm geht es überhaupt?

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Was ist das Ziel der Lärmaktionsplanung?

Was ist eine Lärmkartierung?

Was stellen die Lärmkarten dar?

Warum wird im Rahmen der Lärmkartierung gerechnet und nicht gemessen?

Wurden mit der Umgebungslärmrichtlinie Grenzwerte eingeführt?

Werden alle Straßen, Schienenstrecken, Flughäfen, Industrieflächen und Häfen bei der Kartierung berücksichtigt?

Warum wird der Umgebungslärm nicht in einer Gesamtlärmkarte zusammengefasst?

Welche Rückschlüsse können aus den Lärmkarten gezogen werden?

Welche Rückschlüsse können nicht aus den Lärmkarten gezogen werden?

Wie ist der Ablauf der Lärmaktionsplanung?

Wie verlief die Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 und was passiert mit den Ergebnissen der Offenlegung?

Was passiert mit Vorschlägen, für die die Stadt Wuppertal nicht zuständig ist?

Welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es und wie sind die Lärmminderungspotenziale?

Was sind Lärmbrennpunkte?

Welche Lärmbrennpunkte gibt es in Wuppertal?

Werden in allen Bereichen, bei denen die Auslösewerte überschritten werden, Maßnahmen durchgeführt?

Habe ich einen Anspruch auf Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen?

Was bedeutet der Begriff Lärmsanierung?

Was bedeutet der Begriff Lärmvorsorge?

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Ramboll Deutschland GmbH
  • Ramboll Deutschland GmbH

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