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Ressort Umweltschutz

Ehemalige Sprengstofffabrik Sondern: Altlastenuntersuchung

Bereits vor 125 Jahren stand im heutigen Ortsteil Sondern in Beyenburg als erste Bebauung auf dem seinerzeit bewaldeten Höhenrücken die Sprengstofffabrik der Dynamit Nobel AG. Nach dem ersten Weltkrieg ging die Fabrik an die Pyros-Feuerwerksgesellschaft über. In den 20er Jahren wurde die Fabrik durch Brandstiftung zers

Warum waren die Altlastenuntersuchungen notwendig?

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 1151 – Sportplatz Sondern, das in einer frühen Planungsphase auch den Siedlungsstandort Sondern beinhaltete, hat sich die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt Wuppertal zum ersten Mal im August 2010 genauer mit dem Altstandort der ehem. Sprengstofffabrik befasst.

Da beim Umgang mit u.a. Sprengstoffen zunächst von einem hohen Gefährdungspotential auszugehen ist, musste nach der Rechtslage diese Fläche als altlastenverdächtig eingestuft und auf Bodenbelastungen überprüft werden. Die Untersuchungsfläche der ehem. Sprengstofffabrik erstreckt sich insgesamt über etwa 4 ha und umfasst von der Gesamtsiedlung Sondern 60 Häuser.

Wie sind die Untersuchungen angelegt worden?

Recherchen in Archiven und historischen Karten ergaben genauere Kenntnisse über den Zeitraum der Produktion, die räumliche Ausdehnung, die Gebäudestruktur sowie Hinweise auf die eingesetzten Stoffe. Auf der Grundlage dieser historischen Unterlagen wurde ein Untersuchungskonzept erarbeitet.

Insbesondere in den ehemaligen altlastenrelevanten Betriebsteilen wurden Kleinbohrungen bis zum natürlichen Untergrund durchgeführt und auf dem gesamten ehemaligen Betriebsgelände oberflächennahe Mischproben entnommen. Das gewonnene Material wurde im Labor auf die sprengstofftypischen Substanzen (z.B. TNT (Trinitrotoluol)) und die bei der Produktion zu erwartenden Begleitstoffe (einige Schwermetalle einschließlich Arsen und PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe)) untersucht.

Luftbild von 1928 mit der Lage der Sprengstofffabrik

Welche Ergebnisse haben die ersten chemischen Analysen ergeben?

In keiner Bodenmischprobe wurde eine sprengstofftypische
Verbindung nachgewiesen.

Bei den Produktionsbegleitstoffen sind einzelne erhöhte
Gehalte bei der Substanzgruppe der polycyclischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK) gefunden worden.

Nur in Bezug auf diese Substanzgruppe ist eine Nachuntersuchung
erforderlich.

Wonach wurden die gefundenen Schadstoffgehalte bewertet?

Bei einer Überschreitung von Prüfwerten sind auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes weitere Laboruntersuchungen durchzuführen. Mit diesen Untersuchungen können die Wirkmechanismen der Schadstoffe bewertet werden, um zu ermitteln, ob unter realen Bedingungen vor Ort eine Gefährdung zu erwarten ist. Es ist davon auszugehen, dass bei den in Sondern nachgewiesenen PAK-Gehalten keine technischen Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.

Wie entstehen die PAK und wie wirken sie?

Die Substanzgruppe der PAK entsteht bei unvollständigen Verbrennungsvorgängen organischer Materialien wie z.B. von Kraftstoffen, aber auch bei Waldbränden sowie beim Grillen; auch sind sie im Zigarettenrauch zu finden. Je mehr Sauerstoff bei der Verbrennung fehlt, desto höher ist ihre Konzentration.

Zahlreiche PAK sind nachweislich krebserregend. Dazu gehört auch das Benzo(a)pyren (BaP), welches im Bodenschutzgesetz als Leitsubstanz für die Bewertung dieser Schadstoffgruppe herangezogen wird. Die PAK werden einerseits direkt durch Bodenaufnahme oder Pflanzenverzehr (oral) und andererseits durch die Luft (inhalativ) aufgenommen. Der Schadstoffübergang vom Boden in die Pflanze findet nicht nur über die Pflanzenwurzeln statt, sondern insbesondere durch direkte Anhaftungen von kontaminiertem Bodenmaterial an den Pflanzenoberflächen. Daher reicht bei den PAK - im Gegensatz zu erhöhten Schwermetallgehalten - ein intensives Waschen vor dem Verzehr zur Schadstoffminderung nicht aus.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten von Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen trägt grundsätzlich der Grundstückseigentümer, wenn ein Verursacher oder Rechtsnachfolger nicht ermittelt oder herangezogen werden kann. Die Kosten der bisherigen Bodenuntersuchung werden von der Stadt Wuppertal mit Fördermitteln des Landes NRW getragen.

Was ist weiter geschehen?

Die Gefährdungsabschätzung ist abgeschlossen. Sie hat ergeben, dass die Prüfwerte für den direkten Kontakt (Wirkungspfad Boden-Mensch) des auffälligen Parameters BaP auf allen Grundstücken unterschritten werden. Somit besteht für die Nutzung Wohngebiet keine Gefährdung. Nur auf einem Grundstück ist eine Prüfwertüberschreitung des Parameters BaP für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze-Mensch gegeben und dort sind Nutzungs- und Handlungsempfehlungen erteilt worden. Diese sind z.B. ein Verzicht auf Anbau von bodennahen Gemüsen. Im Gesamtuntersuchungsgebiet sind keine technischen Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Abschlussbescheinigungen mit den Untersuchungsergebnissen und deren Bewertung sind Ende Sept. bzw. Ende Okt. 2013 an die Eigentümer verschickt worden.

Bleiben die Flächen weiterhin im Altlastenkataster der Stadt Wuppertal?

Die Flächen, auf denen der Bealstungsverdacht ausgeräumt wurde, bleiben "nachrichtlich" im Altlastenkataster. Dies geschieht, damit auch in der Zukunft gewährleistet ist, dass die Information über den ausgeräumten Altlastenverdacht nicht verloren geht. Bei der Fläche mit Nutzungs- und Handlungsempfehlungen ist der "nachrichtliche" Verbleib der Fläche im Altlastenkataster um diese Information ergänzt.

Weitere Auskünfte

Gerne steht Ihnen Frau Maus im Ressort Umweltschutz der Stadt Wuppertal bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Stand dieser Information: November 2013

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Birgit Maus, Stadt Wuppertal

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