Was ist Radon und warum ist es gefährlich?
Radon entsteht beim Zerfall von Uran im Untergrund. Im Gegensatz zu anderen Zerfallsprodukten, die als Feststoffe in Mineralien und Gesteinen im Untergrund verbleiben, ist Radon ein radioaktives Edelgas, das nach seiner Bildung durch den Untergrund an die Oberfläche gelangen und in die Atmosphäre übertreten kann. Die Bildung von Radon ist ein natürlicher Prozess und bildet den Hauptanteil an der natürlichen radioaktiven Strahlung. Die Radonaktivitätskonzentration wird in Becquerel pro Kubikmeter Luft angegeben [Bq/m3].
Die Ausgasung von Radon ist zunächst ungefährlich, da beim Übertritt aus der Bodenluft (Luft, die im Untergrund Hohlräume und Poren ausfüllt) in die Atmosphäre eine starke Verdünnung zu gesundheitlich unbedenklichen Konzentrationen erfolgt. Die Konzentration von Radon im oberflächennahen Untergrund hängt dabei von den Wetterverhältnissen (v. a. Luftdruck und Wind), dem Urangehalt des Ausgangsgesteins und dem Auftreten von Spalten und Klüften als Wegsamkeiten im Untergrund ab.
Findet die Ausgasung von Radon im Bereich von Gebäuden statt, kann Radon auch in die Innenraumluft gelangen und sich dort anreichern. Wie stark die Anreicherung erfolgt, hängt davon ab, wie durchlässig das Gebäude an den erdverbundenen Teilen ist und wie häufig oder wenig es gelüftet wird bzw. wie abgedichtet die Gebäudehülle ist.
Radon kann Auslöser von Lungenkrebs sein und stellt neben dem Rauchen statistisch die zweithäufigste Ursache für diese Erkrankung dar. Dabei spielt die Langzeitexposition eine entscheidende Rolle.
Welche rechtlichen Regelungen gibt es zu Radon?
In Deutschland ist der Umgang mit Radon im Strahlenschutzgesetz (§§ 121 ff.) geregelt. Dort ist u. a. ein Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radonaktivitätskonzentration von 300 Bq/m3 genannt. Die zuständigen Behörden auf Landesebene müssen bei einer zu erwartenden Überschreitung dieses Referenzwertes in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden (mindestens 10 % der Gebäude auf mindestens 75 % des betrachteten Gebietes, i. d. R. das Gebiet einer Gemeinde) Radonvorsorgegebiete festlegen, in denen dann besondere Anforderungen an Neubauten und Messpflichten bei Arbeitsplätzen gelten.
Für Nordrhein-Westfalen sind durch den Geologischen Dienst in den letzten Jahren umfangreiche Bodenluftmessungen im Hinblick auf Radon durchgeführt worden. Im Ergebnis der Messungen (Stand 2024) zeigte sich, dass in keiner Gemeinde in Nordrhein-Westfalen Referenzwertüberschreitungen in mehr als 10 % der Gebäude auf mindestens 75 % der jeweiligen Gemeindefläche zu erwarten sind. Deshalb sind in Nordrhein-Westfalen aktuell keine Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.
Wie stellt sich die Situation in Wuppertal dar?
Durch die Stadt Wuppertal wurden bereits 2006 durch das Sachverständigenbüro Kemski & Partner, lange vor Inkrafttreten des aktuellen Strahlenschutzgesetzes, Untersuchungen im Hinblick auf Radonaktivitätskonzentrationen veranlasst. Dabei wurde die lokale Geologie im Hinblick auf das Radonbildungspotential betrachtet und konkrete Messungen der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft im Stadtgebiet durchgeführt. Die festgestellten Aktivitätskonzentrationen wurden interpoliert und auf dieser Basis vier Kategorien von Radonvorsorgegebieten ausgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass diese Radonvorsorgegebiete in Wuppertal nicht vergleichbar mit den im Strahlenschutzgesetz genannten Vorsorgegebieten sind, da sie auf den Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft (nicht in der Raumluft in einem Gebäude!) basieren und anders abgeleitet wurden; die Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft ist wesentlich höher (ca. Faktor 1000), da die Messung im oberflächennahen Untergrund vor dem Übertritt in die Atmosphäre bzw. Raumluft erfolgt und ein Verdünnungseffekt somit nicht gegeben ist.
Da die Ausweisung der Radonvorsorgegebiete in Wuppertal durch Interpolation erfolgt ist, ist auch keine grundstücksscharfe Aussage daraus abzuleiten. Grundstücks- oder gebäudebezogene Einschätzungen im Hinblick auf Radon können nur auf Basis konkreter Langzeitmessungen der Aktivitätskonzentration über mindestens 6 Monate in einem Gebäude erfolgen. Die hier veröffentlichte Karte der Radonaktivitätskonzentration ist daher auch nur in einem kleinen Maßstab (< 1 : 10.000) abrufbar. Die Karte der Radonaktivitätskonzentration enthält vier Arten von Radonvorsorgegebieten, in denen unterschiedliche Empfehlungen im Hinblick auf Gebäude gelten:
Vernachlässigbare Radonkonzentrationen (grau)
Die Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft sind auf ca. 27,6 % des Stadtgebietes gering, lediglich lokal können erhöhte Werte auftreten. In Einzelfällen können Radonmessungen in Gebäuden notwendig sein, z.B. in älteren Häusern, nicht unterkellerten Häusern oder in Häusern mit Naturstein als Konstruktionsmaterial.
Im Hinblick auf die Errichtung neuer Gebäude sind keine besonderen Maßnahmen im Hinblick auf Radon erforderlich.
Radonvorsorgegebiet I (hellgelb)
Die Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft sind auf ca. 35,56 % des Stadtgebietes niedrig, auch hier können lokal erhöhte Werte auftreten. Radonmessungen in Gebäuden sind sinnvoll in älteren Häusern, nicht unterkellerten Häusern oder in Häusern, mit Natursteinen als Konstruktionsmaterial.
Für die Errichtung von Gebäuden werden präventiv folgende Maßnahmen empfohlen, die i. W. ohnehin den geltenden Standards bei Neubauten entsprechen:
- Abdichtung von Böden und Wänden im erdberührten Bereich gegen von außen angreifende Bodenfeuchte nach DIN 18195 mit radondichten Materialien
- Konstruktiv bewehrte, durchgehende Bodenplatte aus Beton (Dicke: mindestens 15 cm)
- Abdichtung von Zu- und Ableitungen mit radondichten Materialien
- Zuführung der Verbrennungsluft für Heizkessel u. ä. von außen
Radonvorsorgegebiet II (orange)
Die Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft sind erhöht. Daher werden Radonmessungen in Gebäuden empfohlen, wobei sich die Messungen nicht auf ältere Häuser beschränken, sondern auch für neuere Gebäude mit Mängeln (Undichtigkeiten / Risse u. ä. im erdberührten Bereich des Bauwerks) empfohlen werden.
Für die Errichtung von Gebäuden werden präventiv folgende Maßnahmen empfohlen:
- Abdichtung von Böden und Wänden im erdberührten Bereich gegen von außen angreifende Bodenfeuchte nach DIN 18195 mit radondichten Materialien
- Konstruktiv bewehrte, durchgehende Bodenplatte aus Beton (Dicke: mindestens 15 cm)
- Abdichtung von Zu- und Ableitungen mit radondichten Materialien
- Zuführung der Verbrennungsluft für Heizkessel u. ä. von außen
- Einbringen einer radondichten Abdichtung unter der Bodenplatte, ggf. Anschluss an vertikale Abdichtungen
- Verlegung einer Drainage im Kiesbett unter der Bodenplatte
- Hinterfüllungen vor Außenwänden mit nicht-bindigen Materialien
Radonvorsorgegebiet III (rot)
Die Radonaktivitätskonzentrationen in der Bodenluft sind flächenhaft erhöht. Radonmessungen in allen Gebäuden sind sinnvoll und werden dringend empfohlen.
Für die Errichtung von Gebäuden werden präventiv folgende Maßnahmen empfohlen:
- Abdichtung von Böden und Wänden im erdberührten Bereich gegen von außen angreifende Bodenfeuchte nach DIN 18195 mit radondichten Materialien
- Konstruktiv bewehrte, durchgehende Bodenplatte aus Beton (Dicke: mindestens 15 cm), Ausführung der Bodenplatte nach DIN 1045
- Abdichtung von Zu- und Ableitungen mit radondichten Materialien
- Zuführung der Verbrennungsluft für Heizkessel u. ä. von außen
- Einbringen einer radondichten Abdichtung unter der Bodenplatte, ggf. Anschluss an vertikale Abdichtungen, zweite Dichtungsebene im Aufbau der Bodenplatte, ggf. mit Unterdruck zwischen den Ebenen
- Verlegung einer Drainage im Kiesbett unter der Bodenplatte
- Einbau von Absaugstellen der Bodenluft oder einer Rohrdrainage unter der Bodenplatte
- Hinterfüllungen vor Außenwänden mit nicht-bindigen Materialien
- Einbau aktiver Lüftungssysteme im Aufenthaltsbereich
Wie kann eine Radonmessung durchgeführt werden?
Die Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft sollte über einen möglichst langen Zeitraum (6 bis 12 Monate) erfolgen, damit in dieser Zeit möglichst das gesamte Spektrum der Nutzung des jeweils betrachteten Wohnraums abgedeckt wird (häufiges Lüften im Sommer, Heizen und geschlossene Fenster im Winter etc.). Diese Langzeitmessung erfolgt mit einem passiven Messgerät, dem sogenannten Exposimeter. Exposimeter können inklusive anschließender Messauswertung und kurzer gutachterlicher Einschätzung zu geringen Kosten bei vielen Radon-Sachverständigenbüros in Deutschland bestellt werden. Das Exposimeter ist ein flaches Gerät und kleiner als eine Untertasse. Es wird ganz unkompliziert im zu untersuchenden Raum aufgestellt. Der Raum wird anschließend wie immer genutzt und das Gerät nach Ablauf des Messzeitraumes an das Sachverständigenbüro, bei dem es bestellt wurde, zur Auswertung zurückgeschickt. Je nach Raumanzahl und –nutzung kann es erforderlich sein, dass mehrere Exposimeter aufgestellt werden. Mit der Bewertung der Radonsituation in einem Gebäude sollten nur Büros und Institutionen beauftragt werden, die einschlägige Erfahrungen aufweisen und in ein behördliches Programm zur Qualitätssicherung der Radonmessungen eingebunden sind.