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Ressort Umweltschutz

Altlasten

Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist eine "Altlast". Erst wenn durch Untersuchungen die Gefährdung Einzelner oder der Allgemeinheit tatsächlich nachgewiesen ist, spricht man von einer Altlast.

Warum gibt es in Wuppertal viele Altablagerungen und Altstandorte?

Sie sind als Folge der frühen Industrialisierung und der damit einhergehenden Siedlungsgeschichte entstanden. Wuppertal gilt als die „Wiege der Farbenindustrie" und kann auf eine 200 Jahre alte Industriegeschichte zurück blicken. In Tausenden von Betrieben wurde mit potentiell umweltgefährdenden Stoffen (z. B. Metallen, Chemikalien) umgegangen. Zahlreiche Seitentäler der Wupper, Bachläufe, Steinbrüche und Ziegeleien wurden zur Schaffung von Siedlungsraum mit den Abfällen ihrer Zeit verfüllt. Auch die bewegte Topographie der Stadt sorgte für ein erhebliches Maß an Geländemodellierungen. Als Folge massiver, flächenhafter Kriegszerstörung wurden zusätzlich große Mengen Bau- und Abbruchmaterial (Stichwort: Trümmerschutt) verlagert.

Altlastenkataster

Altlastverdächtige Flächen / Altlasten wie auch Verdachtsflächen / schädliche Bodenveränderungen führt die Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) in einem Informationssystem. Diese rund 19.000 Flächen wurden u. a. im Rahmen einer flächendeckenden Erhebung im Stadtgebiet über Altstandorte und Altablagerungen erfasst. Darüber hinaus werden in diesem Informationssystem auch "Verzeichnisflächen" geführt, bei denen Bodenbelastungen nicht gänzlich auszuschließen sind. Aufgrund langjähriger Erfahrungen sind Bodenbelastungen jedoch hier nicht zu erwarten. Das Informationssystem wird kontinuierlich durch Informationen aus der täglichen Altlastensachbearbeitung aktualisiert und umfasst folgende Flächen:

  • Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten ~ 6.500
  • Erfassung schädlicher Bodenveränderungen und Verdachtsflächen ~ 500
  • Verzeichnisflächen ~12.000

Kostenpflichtige Auskünfte erteilt die UBB auf Antrag (Download siehe Infobox oben rechts). An die UBB gerichtete Hinweise für das Vorliegen einer Altlast oder konkrete Kenntnisse über altlastverdächtige Flächen/Verdachtsflächen werden von uns gerne entgegengenommen und geprüft.

Liegen Anhaltspunkte für eine Altlast oder eine schädlichen Bodenveränderung vor, veranlasst die UBB geeignete Untersuchungen zur konkreten Gefahrenermittlung. Bei den Untersuchungen sind die verschiedenen Gefährdungspfade (Boden - Grundwasser, Boden - Tier, Boden - Pflanze, Boden - Mensch) zu berücksichtigen. Auch die Vorgaben aus dem Bodenschutzrecht zur Probenahme, Analyse und Bewertung sind dabei zu beachten.

Gefahrenabwehr

Wird eine Gefahr festgestellt, schließen sich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an. Diese können Sanierungs- bzw. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sein und von der UBB angeordnet werden. Beispiele hierzu sind:

  • Abdeckungen mit sauberem Boden
  • Aushub von Bodenbelastungen
  • Reinigung von Grundwasser
  • Nutzungseinschränkungen

Die UBB schließt bei Bedarf mit den Sanierungspflichtigen öffentlich-rechtliche Verträge ab oder begleitet Sanierungsmaßnahmen von Dritten. Die UBB legt in allen Fällen besonderen Wert darauf, dass Art, Umfang und Kosten der notwendigen Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.

Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren

Im Baugenehmigungsverfahren (Abbruch, Umnutzung, Bau) formuliert die UBB bei Bedarf Auflagen zum Umgang mit belastetem Boden (weitere Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)). Bei größeren Bauvorhaben mit Bodenbelastungen setzen wir uns mit den Betroffenen (z.B. Investoren, Planer, Architekten, Gutachter) an einen Tisch und entwickeln gemeinsam eine Lösung. 

Im Bauleitplanverfahren sorgt die UBB durch ihre Mitarbeit dafür, dass die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse (§ 1 Baugesetzbuch) gewährleistet sind.

Untere Bodenschutzbehörde

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Hubert Leonard Nobis, Stadt Wuppertal

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