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Ressort Umweltschutz

Maulwurfhaufen im Garten

... sind nicht jedermanns Sache.
Bevor überlegt wird, wie man sich dieses unerwünschten Wühlers entledigen kann, sollte man wissen, daß Maulwürfe unter Naturschutz stehen und nicht getötet werden dürfen.

Erlaubt ist das Vertreiben -sogenanntes Vergrämen- der Tiere.

Da Maulwürfe empfindlich auf Lärm und Gerüche reagieren, bieten sich als Vetreibungsmaßnahmen an:

  •  Lärm durch eingegrabene Flaschen, tobende Kinder und Hunde, Rasenmäher
  •  Knoblauch, Milch, Molke, Alkohol, Nelkenöl (in geringen Mengen!) in die Gänge geben

Wenn der Maulwurf trotzdem bleibt oder nach kurzer Zeit wiederkommt, bleiben Sie gelassen und freuen sich über die Vorteile:
Der Maulwurf ist nützlich, da er Engerlinge, Schnecken und andere Schädlinge vertilgt.
Auch die lockere Erde von den Maulwurfhügeln kann man prima für Balkonkästen, Zimmerpflanzen und natürlich im Beet verwenden.

Wenn das Nahrungsangebot dem Maulwurf nicht mehr genügt, wandert er auch von selbst ab.
Im Übrigen knabbern Maulwürfe keine Wurzeln an. Das machen Wühlmäuse.

Frau Angelika Otto
Sachbearbeiter/in

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