Abfalltrennung ist aktiver Klimaschutz
Abfälle richtig trennen, die nicht vermeidbar sind, ist aktiver Umweltschutz.
Es ist wichtig, dass die Abfälle richtig getrennt werden, denn nur so ist ein optimales Recycling möglich. Dafür brauchen wie Ihre Mithilfe. Abfalltrennung fängt in der Küche, im Büro aber auch unterwegs an.
Die Altpapiertonne (blau)
Was gehört in die Papiersammlung?
Zeitungen, Kartonagen, Briefpapier (mit kleinem Sichtfenster) Schreibpapiere gehören in die Altpapiertonne (Öffnet in einem neuen Tab) (blau).
Übrigens Papier kann bis zu 5 x recycelt werden.
Verschmutzte Papiere wie Pizzakarton, Papiertaschentücher, Hygienepapier, Bonbonpapier, Backpapier, Kassenbons aus Thermopapier, selbstklebende Papiere, Aktenordner etc. gehören in den Restmüll
Was gehört in die Biotonne?
Aus Bioabfall wird Kompost
Was gehört in die Biotonne?
Gartenabfälle, Laub und Abfälle aus der Küche wie Kartoffelschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Obst- und Gemüsereste wie Apfel-, Zitrus- Bananenschalen. Bitte die Bioabfälle nicht in Kunststoffbeuteln verpacken. Auch die sogenannten Biobeutel aus Maisstärke oder andere nachwachsenden Rohstoffe haben in der Biotonne nichts zu suchen, sie sind ein Störstoff in der Kompostanlage. Gelangt normales Plastik in die Biotonne, können insbesondere kleinere Plastikpartikel nicht immer aussortiert werden. Im schlechtesten Fall landen diese in Form von Mikroplastik in der Landwirtschaft und somit in unseren Böden und Gewässern.
Sie möchten Bioabfälle separat vom Restmüll sammeln? Die AWG Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab) liefert Ihnen eine Biotonne.
Was gehört in die gelbe Tonne?
In die gelbe Tonne gehören Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien, Schaumstoffe und Metall
- Kunststoffflaschen
- Joghurt
- Margarinebecher
- Milch- und Safttüten
- Tiefkühlverpackung aus Pappe und Kunststoff
- Verpackungsmaterial aus Styropor
- Luftkissen
Tipp:
Becher etc. nicht ineinander stapeln, Joghurtbecher und sonstige Lebensmittelverpackungen löffelrein entsorgen.
Was gehört in den Restmüll?
Abfälle wie
- Staubsaugerbeutel
- Hygienepapier
- Windeln
- Kerzenreste
- Pizzakartons
- Einwegspritzen (in stichfesten Behältern)
- Kaugummi,
- Musik- und Videokassetten.
Also alles Abfälle, die nicht verwertet werden können, gehören in den Restabfall (Öffnet in einem neuen Tab).
Sperrmüll
Auf Abruf oder zu festen Terminen erfolgt die Sperrmüllabfuhr (Öffnet in einem neuen Tab)
Abfälle, die nicht in den Restabfall passen, weil sie zu groß sind wie Möbel (Stuhl, Tisch, Teppich), Matratze, Regentonne, Koffer, Schlitten, Schlittschuh
Nicht dazu gehören: Baupaletten, Bauschutt, Sanitärkeramik wie WC-Spülung, Waschbecken, Pappkartons, Textilien, Reifen, Fenster, Säcke mit Kleidern
Speiseölsammlung
Speisefette und -öle können in verschraubten Gläsern auf den Recyclinghöfen (Öffnet in einem neuen Tab) abgegeben werden. Wer es nicht separat sammeln möchte, entsorgt es gut verpackt im Restmüll, bitte nicht in die Kanalisation geben, denn es verstopft die Rohre.
Elektro- und Elektronikschrott
Elektrokleingeräte wie
- Bügeleisen
- Eierkocher
- Kaffeemaschine
- Mixer
- Radio
- Rasierapparat
- Telefon
- Zahnbürste
können entweder kostenlos im Handel oder über Depotcontainer für Elektronikschrott entsorgt werden.
Großgeräte können über die Sperrmüllsammlung oder auch separat über eine Elektrogroßgerätesammlung kostenlos bei der AWG Wuppertal angemeldet werden. Zudem können Elektrokleingeräte, bei denen keine Kantenlänge größer als 25 cm ist, kostenlos im Handel, der auch Elektrogreäte anbietet, zurückgegeben werden. Zudem können beim Kauf eines Elektrogroßgerätes Elektroaltgeräte kostenlos im Handel entsorgt werden, bitte vorher beim Kauf darauf hinweisen!
Der Online-Handel wird auch eingebunden, dieser muss – in relativer Nähe zum Kunden – Möglichkeiten zur Rückgabe schaffen.
Gewerbliche Abfallerzeuger
Gewerbliche Abfallerzeuger müssen Abfälle, die nicht verwertet werden und die von der Stadt nicht von der Entsorgung ausgeschlossen wurden, ebenfalls der AWG überlassen. Für die Verwertung von Abfällen können sie sich dagegen den Entsorger selbst aussuchen. Allerdings regelt die Gewerbeabfallverordnung, dass jeder Gewerbebetrieb mindestens einen Restmüllbehälter der AWG nutzen muss, da davon ausgegangen wird, dass in jedem Betrieb nicht verwertbare Abfälle anfallen.