Manche Menschen können rechtliche Sachen nicht alleine machen.
Zum Beispiel:
- Geld verwalten
- einen Vertrag machen
- Briefe vom Amt verstehen
Diese Menschen können einen rechtlichen Betreuer bekommen.
Das heißt:
Diese Menschen bekommen Hilfe bei rechtlichen Sachen.
Für diese Hilfe gibt es genaue Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Der Betreuer darf bestimmte Sachen für eine andere Person regeln.
Nur ein Gericht darf eine rechtliche Betreuung bestimmen.
Nur ein Gericht darf bestimmen:
- Das darf der Betreuer.
- Und das darf der Betreuer nicht.
Manchmal möchte man sagen:
Etwas ist schlecht für mich.
Das nennt man Beschwerde.
Sie können eine Beschwerde machen.
Zum Beispiel:
- Sie fühlen sich falsch behandelt.
- Sie sagen: Das ist nicht gut.
- Aber niemand hört Ihnen zu.
- Sie fühlen sich nicht wohl.
Manchmal sprechen Sie mit allen.
Aber es bleibt weiter schlecht.
Dann muss manchmal jemand anderes helfen.
Dann kann man sich bei einer Stelle beschweren.
Diese Stelle heißt Betreuungs-Behörde.
Telefon-Nummer von Frau Schöpf-Kring: 0202 563 2212