Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
- Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule mit der Erstellung des pädagogischen Gutachtens in einem dialogischen Verfahren.
- Die beauftragten Lehrkräfte führen während der Erstellung des Gutachtens Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Sie informieren die Eltern im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde über den Ablauf des Verfahrens und Inhalte des Gutachtens (Abschlussgespräch).
- Soweit sie es für erforderlich hält, veranlasst die Schulaufsichtsbehörde vor Abschluss des Gutachtens eine schulärztliche Untersuchung durch die untere Gesundheitsbehörde.
- In einem Abschlussgespräch informieren die Gutachter die Erziehungsberechtigten über die Inhalte des Gutachtens, ihre Ergebnisse und ihren Entscheidungsvorschlag sowie die verschiedenen möglichen Förderorte.
- Das Gutachten ist mit allen Unterlagen (z.B. Dokumentation der Unterrichtsbeobachtung, Testunterlagen, pädagogisches Gutachten, Dokumentation des Elterngesprächs) der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorzulegen.
Die Erziehungsberechtigten können nach dem Bescheid über Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch die Schulaufsicht Einsicht in das Gutachten und weitere Unterlagen nehmen. Dies kann an der aufnehmenden Schule oder im Schulamt nach terminlicher Vereinbarung erfolgen.