Damit soll dem Einzelnen unabhängig von seinem wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund eine Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Für den Schulbesuch können Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) gewährt werden bei dem Besuch der/des
- Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
- Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Kollegschule, für die letzten 2 Schuljahre
- Fachschule
- Abendhauptschule
- Abendrealschule
- Abendgymnasium
- Berufsaufbauschule
- Kolleg