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Leistungen nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler

Wenn die Ausbildung bestimmter schulischer Bildungsgänge nicht selbst oder nicht durch das Einkommen der Eltern oder Ehegatten finanziert werden kann, wird eine individuelle Förderung gewährt.

Leistungen nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler

Beschreibung

Beschreibung

NEU ! Die Beantragung der Leistungen ist jetzt im Serviceportal der Stadt Wuppertal möglich.

Antragsformulare gibt´s online (siehe Links und Downloads) oder im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Alexanderstr. 18, 42103 Wuppertal in Papierformat ausliegend.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. In Ausnahmefällen kann sie nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon, Email oder über unser Kontaktformular erfolgen

Allgemeine Informationen

!!Bitte beachten Sie: Das Amt für Ausbildungsförderung ist vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen!!

Wer ist zuständig?

Für Schüler*Innen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.

Alle anderen Schüler*Innen können den Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung stellen, in der Stadt/Kreis, in der die Eltern wohnhaft sind. Wohnen die Eltern in verschiedenen Städten/Kreisen, wird der Antrag am Wohnort der Schülerin/des Schülers gestellt.

Für Studentinnen und Studenten ist das jeweilige Hochschulsozialwerk zuständig.

Wer und was wird gefördert?

Anspruchsberechtigt ist in der Regel, wer bei Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine später aufgenommene Ausbildung noch gefördert werden.

Gefördert werden:

  • Berufsfachschulen, Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - eine abgeschlossene Berufsausbildung wird nicht vorausgesetzt;
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt;
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen (erst ab dem 3. Semester), Abendgymnasien (erst ab dem 4. Semester) und Kollegs.

Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Bildungsgänge unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Nein, die Leistungen werden für Schüler*Innen grundsätzlich als Zuschuss gezahlt.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Da Schüler*Innen unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, ist es wichtig, sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung individuell beraten zu lassen, um zu erfahren, wie hoch der eigene BAföG- Anspruch ist. In der Regel wird das BAföG abhängig vom Einkommen der Familie gezahlt.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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