Durch eine Professionalisierung der Unternehmens- und Betreiberstruktur war in den vergangenen Jahren ein Konzentrationsprozess zu größeren Einheiten, sog. Mehrfachspielhallen zu beobachten. Auch die Standortwahl veränderte sich. Autoorientierte und hoch frequentierte Standorte in Gewerbegebieten wurden in der jüngeren Vergangenheit verstärkt nachgefragt.
Die Ansiedlung von Automatenspielhallen und Wettbüros, vor allem die Häufung dieses Typs der Vergnügungsstätten, haben in vielen Fällen erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Raum. Sehr häufig sind es negative Auswirkungen, wie der Qualitäts- und Niveauverlust von Geschäftslagen, u.a. durch eine geringe Akzeptanz bei einem großen Teil der Bevölkerung, die Verdrängung des traditionellen Einzelhandels und Leerstände, die weitere Vergnügungsstätten nach sich ziehen. Diese Trading-Down-Effekte führen zu einem Regelungsbedarf. Entsprechende Regeln zu Ansiedlung von Automatenspielhallen und Wettbüros hat der Rat der Stadt Wuppertal am 02.07.2012 mit dem Konzept zu städtebaulichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Wuppertal beschlossen.
Das hier vorliegende Vergnügungsstättenkonzept entfaltet seine Wirkung nicht direkt, sondern durch die Aufstellung von Bebauungsplänen.
Neben dem Baurecht gibt es weitere gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Automatenspielhallen und Wettbüros. Sie betreffen im Wesentlichen das Gewerbe- und Steuerrecht. Diese Rechtsbereiche speilen aber für die städtebauliche Beurteilung keine Regelungsbereiche. Ansprechpartner für die gewerberechtliche Beurteilung ist Frau Müntzenberg, Telefon 0202 / 563-6769.