Das Raumordnungsgesetzt (Öffnet in einem neuen Tab) zielt auf eine nachhaltige Raumentwicklung und die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ab. Dazu gehört es,eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Über die Landesentwicklungsplanung (Öffnet in einem neuen Tab) (LEP NRW) und das Baugesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BauGB) erhält die Kommune die Aufgabe und die Möglichkeiten die Ansiedlung des Einzelhandels zu steuern. Die Regelungsmöglichkeiten werden im Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab) ausgeführt.