Beschreibung
Beschreibung
Der Eigenbetrieb hat folgende Aufgabenbereiche:
Technische Angelegenheiten
Kundencenter Netze der WSW, Tel. 563 5790, zuständig für:
- Bewilligung von Wasser-Hausanschlüssen (Antrag Wasserhausanschluss)
- Bewilligung von Kanalhausanschlüssen (Herstellung Kanalhausanschluss)
- Montage Wasserzähler (Inbetriebsetzung Wasser)
- Zusammenlegung/Erweiterung von Wasserzählern (Ausbau Messeinrichtung)
- Prüfung von Wasserzählern/ Befundprüfung durch Eichbehörde (Befundprüfung Wasser)
Die dazugehörigen Antragsformulare sind als Downloads hinterlegt.
Kaufmännische Angelegenheiten
Städtisches Steueramt, Tel.: 563 6099, E-Mail: trinkwasserstadt.wuppertalde
Das städtische Steueramt ist zuständig für die Abrechnung von Schmutzwasser und seit dem 01.01.2016 auch für die Abrechnung des Trinkwassers. Dies hat für die Bürger den Vorteil, dass die artverwandten Gebühren nun beide im Rahmen des Grundabgabenbescheides abgerechnet werden und der Bürger sich beim Thema Wassergebühren nur noch an einen Ansprechpartner wenden muss. Fragen zu Gebührenbescheiden oder der Veranlagung oder Eigentumswechsel sind an das Steueramt unter der angegebenen Hotline oder E-Mailadresse zu richten. Die Wasseranmeldung kann nicht mehr wie früher durch den Mieter selbst, sondern nur noch durch den Hauseigentümer erfolgen (schriftlich mit dem auf der Internetseite des WAW hinterlegten Formular).
Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal, Tel: 563 9001 (über das Servicecenter), E-Mail: stadtkasse.buchhaltungstadt.wuppertalde
Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal gibt Auskunft zu Zahlungen, Erstattung von Guthaben, Mahngebühren, Säumniszuschlägen etc. Dort erhalten Sie auch einen Vordruck zur Erteilung oder Änderung eines Lastschriftmandats.
Anschluss- und Benutzungszwang
Der WAW ist zuständig für die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Wasser und Abwasser. Grundstückseigentümer sind nach den Satzungen über die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung verpflichtet, ihr Grundstück an das öffentliche Leitungs- bzw. Kanalnetz anzuschließen und dieses ausschließlich zu benutzen, wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen ist, in dem sich eine betriebsfertige öffentliche Leitung bzw. ein betriebsfertiger öffentlicher Kanal befindet. Im Abwasserbereich gilt dies bei bebauten und/oder versiegelten Flächen sowohl für Schmutz- als auch für Regenwasser.