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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Der Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) ist zuständig für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung in Wuppertal. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben setzt der WAW die WSW Energie und Wasser AG als Verwaltungshelfer ein. Die Wasser- und Abwassergebühren werden für den WAW seitens des Steueramtes abgerechnet.

Beschreibung

Beschreibung

Der Eigenbetrieb hat folgende Aufgabenbereiche:

Technische Angelegenheiten

Kundencenter Netze der WSW, Tel. 563 5790, zuständig für:

- Bewilligung von Wasser-Hausanschlüssen (Antrag Wasserhausanschluss)
- Bewilligung von Kanalhausanschlüssen (Herstellung Kanalhausanschluss)
- Montage Wasserzähler (Inbetriebsetzung Wasser)
- Zusammenlegung/Erweiterung von Wasserzählern (Ausbau Messeinrichtung)
- Prüfung von Wasserzählern/ Befundprüfung durch Eichbehörde (Befundprüfung Wasser)

Die dazugehörigen Antragsformulare sind als Downloads hinterlegt.

Kaufmännische Angelegenheiten

Städtisches Steueramt, Tel.: 563 6099, E-Mail: trinkwasserstadt.wuppertalde

Das städtische Steueramt ist zuständig für die Abrechnung von Schmutzwasser und seit dem 01.01.2016 auch für die Abrechnung des Trinkwassers. Dies hat für die Bürger den Vorteil, dass die artverwandten Gebühren nun beide im Rahmen des Grundabgabenbescheides abgerechnet werden und der Bürger sich beim Thema Wassergebühren nur noch an einen Ansprechpartner wenden muss. Fragen zu Gebührenbescheiden oder der Veranlagung oder Eigentumswechsel sind an das Steueramt unter der angegebenen Hotline oder E-Mailadresse zu richten. Die Wasseranmeldung kann nicht mehr wie früher durch den Mieter selbst, sondern nur noch durch den Hauseigentümer erfolgen (schriftlich mit dem auf der Internetseite des WAW hinterlegten Formular).

Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal, Tel: 563 9001 (über das Servicecenter), E-Mail: stadtkasse.buchhaltungstadt.wuppertalde

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal gibt Auskunft zu Zahlungen, Erstattung von Guthaben, Mahngebühren, Säumniszuschlägen etc. Dort erhalten Sie auch einen Vordruck zur Erteilung oder Änderung eines Lastschriftmandats.  

Anschluss- und Benutzungszwang

Der WAW ist zuständig für die Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Wasser und Abwasser. Grundstückseigentümer sind nach den Satzungen über die Wasserversorgung  und die Abwasserbeseitigung verpflichtet, ihr Grundstück an das öffentliche Leitungs- bzw. Kanalnetz anzuschließen und dieses ausschließlich zu benutzen, wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen ist, in dem sich eine betriebsfertige öffentliche Leitung bzw. ein betriebsfertiger öffentlicher Kanal befindet. Im Abwasserbereich gilt dies bei bebauten und/oder versiegelten Flächen sowohl für Schmutz- als auch für Regenwasser.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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