Beschreibung
Beschreibung
Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller*in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.
Diese Bescheinigung wird beispielsweise für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Vergabe öffentlicher Aufträge benötigt.