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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Unbedenklichkeitsbescheinigung - Steuern

Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit

Beschreibung

Beschreibung

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller*in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.

Diese Bescheinigung wird beispielsweise für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Vergabe öffentlicher Aufträge benötigt.

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