Beschreibung
Beschreibung
Zuständig für Grundbuchauszüge und Grundbucheintragungen ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts.
Grundbuchangelegenheiten des Vermögens- und Schuldenmanagements - Hypothekenverwaltung:
Erteilung von Löschungsbewilligungen im Zusammenhang mit bewilligten städt. Wohnungsbaudarlehen für den sozialen Wohnungsbau