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Löschungsbewilligungen von Darlehenshypotheken

403.13 Löschungsbewilligungen von Darlehenshypotheken

Beschreibung

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Zuständig für Grundbuchauszüge und Grundbucheintragungen ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts.

Grundbuchangelegenheiten des Vermögens- und Schuldenmanagements - Hypothekenverwaltung:
Erteilung von Löschungsbewilligungen im Zusammenhang mit bewilligten städt. Wohnungsbaudarlehen für den sozialen Wohnungsbau

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