Beschreibung
Beschreibung
Während es bisher nur für Privatpersonen möglich war, Kraftfahrzeuge online an- bzw. abzumelden, können diesen Service, ab September 2023, auch juristische Personen, nutzen.
Die Identifizierung der juristischen Person erfolgt über das Unternehmenskonto des Bundes auf ELSTER-Basis. Zur Registrierung eines solchen Unternehmenskonto folgen Sie bitte folgendem Link, Unternehmenskonto (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)
Zulassungseinzelvorgänge von mind. 500 p.a. von Autohäusern und Zulassungsdienstleistern können mit der Einführung der IKFZ Stufe 4, über eine sogenannte Großkundenschnittstelle an die KFZ-Zulassungsstelle übermittelt werden und lassen sich so bündeln und digital durchführen.
Es gibt zwei Arten von Großkunden
- Flottenbetreiber - sind Großkunden, die Zulassungsvorgänge ausschließlich auf sich selbst vornehmen und
- Dienstleister - sind als Erweiterung zum Flottenbetreiber zu betrachten, da diese neben der Zulassung auf Dritte, auch Zulassungen auf sich selber vornehmen können.
Die Großkunden sind in der Pflicht, sich mit der KFZ Zulassungsstelle abzustimmen, sofern sie eine Anzahl von über 100 Zulassungsvorgängen übermitteln möchten.
Auch haben Sie innerhalb der Schnittstelle die Möglichkeit, Lieferinformationen mitzuteilen. Es gibt folgende Auswahl beim Versand der Unterlagen: Versand per Post, Abholung durch XX und die abweichende Zustellung der ZBII.
Wesentliche Änderungen der Zulassungsvorgänge ab September 2023:
Mit dem Start der IKFZ Stufe 4 wird ein sofortiges Losfahren, nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, für Sie als Antragssteller*in möglich sein. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Dieser Zulassungsnachweis muss gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges aufbewahrt werden. Außerdem müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung postalisch zugestellt.
Auf Antrag kann in Zukunft die Neuzulassung eines Fahrzeug auch als Tageszulassung vorgenommen werden. In diesem Fall bedarf es hier keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Wird das Fahrzeug jedoch am Tag der Zulassung in Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichenschilder ungestempelt am Fahrzeug angebracht werden und der vorläufige Zulassungsnachweis gutsichtbar in der Frontscheibe ausgelegt werden. Bei der Tageszulassung ist zu beachten, dass das Fahrzeug noch am gleichen Tag der Zulassung ab 24 Uhr als außerbetriebgesetzt gilt und somit nicht mehr in Betrieb gesetzt werden darf.