Beschreibung
Beschreibung
Als Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz, müssen Sie den Tausch Ihres bisher genehmigten und eingesetzten Fahrzeugs durch die zuständige Genehmigungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie dieses einsetzen.
Wichtig: Die Fahrzeuge müssen als Taxi/Mietwagen zugelassen sein.
Den Fahrzeugtausch können Sie über das Service Portal beantragen. (Öffnet in einem neuen Tab)