Beschreibung
Beschreibung
Sie haben bereits einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt, möchten nun aber die Fahrschule wechseln.
Die Führerscheinstelle muss schriftlich über den Wechsel der Fahrschule unterrichtet werden. Sie als Antragssteller*in können dies mit einer schriftlichen Mitteilung mitteilen, in den meisten Fällen übernimmt es aber die neue Fahrschule.
Nach Erfassung der neuen Fahrschule, beauftragt die Führerscheinstelle die entsprechende Prüfstelle um Durchführung der Prüfung. Alle notwendigen Informationen zur Prüfung, erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.