Fahrschulerlaubnis
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Beschreibung
Beschreibung
Für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter 25 Jahre
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Sie für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
- Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Pflichten nach § 29 Fahrlehrergesetz (FahrlG) nicht erfüllt werden können
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klasse, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen
- Mindestens zweijähriges hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis als Fahrlehrer/-in
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang der Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten
- Vorhaltung des erforderlichen Unterrichtsraums, der erforderlichen Lehrmittel und der zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge
- Bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft muss ein gesetzliche/-r Vertreter/-in der juristischen Person (zum Beispiel Geschäftsführer/-in) zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellt werden. Dieser muss nach dem Gesellschaftsvertrag allgemein alleinvertretungsberechtigt oder alleinvertretungsberechtigt für die Führung des Fahrschul-Ausbildungsbetriebes sein und die oben genannten persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die für die verantwortliche Leitung bestellte Person muss nach den Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung der beruflichen Verpflichtungen, die Gewähr dafür bieten, dass die Pflichten nach § 29 FahrlG erfüllt werden.