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Eintragung der Führerschein-Schlüsselzahl B96 und B196

Sie haben schon einen Führerschein, möchten aber noch eine weitere Klasse erwerben (zum Beispiel zur Klasse B zusätzliche noch die Klasse B96 oder B196 erwerben). Dieser Vorgang wird als „Erweiterung“ der Fahrerlaubnis bezeichnet.

Eintragung der Führerschein-Schlüsselzahl B96 und B196

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie die Schlüsselzahlen B 96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren nur die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverodnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle. 

Zu beachten ist, dass es sich bei den Schlüsselzahlen um keine eigene Fahrerlaubnisklasse handelt.

Schlüsselzahl B96:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von über 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Für die Eintragung bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Besitz der EU-Fahrerlaubnisklasse B (der Vorbesitz einer nicht EU-Fahrerlaubnisklasse zählt hier nicht)
  • Nachweis gemäß Anlage 7a FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens sieben Unterrichtseinheiten.

Schlüsselzahl B196:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen).

Für die Eintragung bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  • Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 
  • Nachweis gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens neun Unterrichtseinheiten
  • Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen

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