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Schlüsselzahl B197

Hier finden Sie die neuen Regelungen für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

Schlüsselzahl B197

Beschreibung

Beschreibung

Zu beachten bei einer Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl B197:

Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Es wird nunmehr auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise wird diese Beschränkung aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.

Sie sind bereits Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B mit Automatikgetriebe und möchten die Schlüsselzahl B 197 eingetragen haben:

Sofern Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind und haben die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt (Schlüsselzahl 78), können Sie ebenfalls einen Antrag einreichen. Der Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B Ihrer Fahrschule ist dem Antrag beizufügen. 

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