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Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Fahrerbescheinigungen werden von Güterkraftverkehrsunternehmern für beschäftigte, ausländische Arbeitnehmer benötigt, die nicht einem EG-Staat angehören, aber für das Unternehmen innerhalb der EG fahren.

Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Sie wird dem Inhaber der Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer ausgestellt, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ist und den er rechtmäßig beschäftigt.

Den Antrag stellen Sie, bei einem Betriebssitz in Wuppertal, bei der Verkehrsgewerbestelle des Straßenverkehrsamtes.

Hinweis: Die Fahrerinnen und Fahrer müssen die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen! Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in Ihren Geschäftsräumen aufzubewahren.

Die Fahrerbescheinigung ist bis zu fünf Jahre gültig, kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

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