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Erteilung einer Gemeinschaftslizenz

Die Gemeinschaftslizenz gilt für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU-/EWR-Staaten für Fahrzeuge über 2,5t.

Erteilung einer Gemeinschaftslizenz

Beschreibung

Beschreibung

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dies ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger mehr als 2,5t beträgt. Unterschieden wird hinsichtlich der Nutzung zwischen der Güterkraftverkehrserlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Verkehr und der Gemeinschaftslizenz, die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den EG-weiten Güterkraftverkehr berechtigt.

Folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer EG-Lizenz oder einer Erlaubnis im Güterkraftverkehr müssen erfüllt sein:

1. finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes

hierzu ist der Vordruck Eigenkapitals-Zusatzbescheinigung Teil 1 - Teil 3 (unter Links und Downloads)  durch den Steuerberater auszufüllen. Es ist der Nachweis über ein Betriebskapital von mindestens 9.000,- EUR für das erste eingesetzte Fahrzeug und 5.000,- EUR für jedes weitere Fahrzeug zu erbringen.

2. persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin muss gegeben sein, das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein

3. fachliche Eignung, Nachweis der eigenen Eignung durch Zertifikate oder Benennung eines Verkehrsleiters mit Nachweis dessen Eignung (z.B. Prüfung bei der IHK, Zeugnis)

Die Verkehrsgewerbestelle befindet sich im Zimmer 118

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