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Versicherungswechsel ( Kfz )

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Versicherungswechsel ( Kfz )

Beschreibung

Beschreibung

Diese Veränderung muss Ihr Haftpflichtversicherer umgehend der Zulassungsbehörde durch Übermittlung einer elektronischen Versicherungsbestätigung (weitere Informationen siehe unter "Ähnliche Produkte") mitteilen.

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