Beschreibung
Beschreibung
Über folgenden Link können in Wuppertal gemeldete Bürger einen online Antrag stellen,
hier zum online Antrag. (Öffnet in einem neuen Tab)
Kurzzeitkennzeichen werden einem konkreten Fahrzeug zugeteilt und geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen.
- Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung für bis zu sechs Kalendertage
- Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Dieser ist anhand eines Kaufvertrages oder Rechnung glaubhaft zu machen.
- Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, so muss es ggfls. vorgeführt werden. Auch bei weiteren Unstimmigkeiten muss das Fahrzeug, nach Zuteilung der Kennzeichen, evtl. vorgeführt werden. Beachten Sie, dass das Fahrzeug sich in Wuppertal befinden muss.
- Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Kennzeichen nicht wieder abgegeben werden, sie können ganz einfach entsorgt werden.
Sollte für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden können, sind folgende Fahrten möglich (dies gilt nur, wenn der Standort des Fahrzeuges in Wuppertal ist):
-
- Fahrten bis zu einer Prüfstelle in Wuppertal, sowie die Rückfahrt
- Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in eine nächstgelegene Werkstatt in Wuppertal oder in einem angrenzenden Bezirk dienen, sowie die Rückfahrt Hinweis: Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Achtung: Steht das Fahrzeug nicht in Wuppertal und ist TÜV-fällig, ist die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens zuständig. Der Fahrzeughalter muss dafür nicht am Standort des Fahrzeuges gemeldet sein.