Beschreibung
Beschreibung
Sie sind mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland eingereist.
Dieses Fahrzeug darf bis zu einem Jahr ohne deutsche Zulassung oder Ausnahmegenehmigung am Inlandsverkehr teilnehmen, soweit kein dauerhafter Standort begründet wird. Diese Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen.
Abweichend von dieser Vorschrift kann bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahme von der Pflicht zur deutschen Inlandszulassung beantragt oder verlängert werden.
Möchten Sie Ihre bestehende Ausnahmegenehmigung verlängern lassen oder eine Ausnahmegenehmigung erstmals beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die angegebene Emailadresse.