Beschreibung
Beschreibung
Die Fahrzeuge dürfen immer noch bis zu einem Jahr ohne deutsche Zulassung am Inlandsverkehr teilnehmen, soweit kein dauerhafter Standort begründet wird. Danach müssen die Fahrzeuge hier angemeldet werden.
Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen waren bis zum 30.09.2024 gültig, diese können nicht mehr verlängert werden. Diese Fahrzeuge müssen seit dem 01.10.2024 zugelassen werden.
Bitte buchen Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab).
Zulassung
- Müssen nach dieser Abnahme Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO erteilt werden, senden Sie uns bitte das Gutachten zwecks Prüfung, vorab an die unten genannte Emailadresse. Über die weitere Vorgehensweise werden Sie dann informiert. Sofern keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, kann das Fahrzeug, nach erfolgter Terminvereinbarung, zugelassen werden, streichen.