Beschreibung
Beschreibung
Auf die Fahrerlaubnis kann unter anderem aus folgenden Gründen verzichtet werden
- Verzicht während eines Entziehungsverfahrens, um der Entziehung der FE zuvorzukommen.
- Verzicht aus besonderem Grund, insbesondere Verzicht von älteren FE-Inhabern, die sich den sich an einen Kraftfahrer stellenden Anforderungen nicht mehr gewachsen fühlen.
Der Führerschein kann persönlich bei der Abteilung für Fahreignung abgeben werden.
Die Verzichtserklärung beinhaltet, dass man bei Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen muss.
Wenn Sie noch im Besitz eines grauen bzw. rosa Führerscheines sind, erhalten Sie diesen auf Wunsch entwertet als Andenken zurück.
Außerdem erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe Ihres Führerscheines.