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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (z.B. Bundeswehr)

Der Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei kann ohne weitere Prüfung in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (z.B. Bundeswehr)

Beschreibung

Beschreibung

Eine von der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei erteilte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Für die Nutzung der Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehr ist eine vorherige Umschreibung in eine "zivile" Fahrerlaubnis zwingend erforderlich. Es ist keine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. 

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