Beschreibung
Beschreibung
Die Verordnung einer speziellen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsplatzbrille) erfolgt durch den Arbeitsmedizinischen Dienst oder einen Augenarzt.
Hierzu gilt die Richtlinie Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen sind unter ‚Downloads / Links‘ verfügbar.