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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie

Information, Beratung und Beantwortung rechtlicher Fragen im Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht.
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Seit dem 01.04.2012 übernimmt die Stadt Wuppertal diese Aufgaben auch für die Städte Remscheid und Solingen.

Beschreibung

Beschreibung

Die Amtsapotheker*innen erfüllen die nach dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelgesetz sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW vorgeschriebenen Aufgaben für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal.

Arzneimittelverkehr:

Arzneimittel stellen Waren besonderer Art dar. Die Sicherheit, Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel muss zum Schutz der Verbraucher*innen stets gewährleistet sein. Der Handel mit Arzneimitteln unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die von den Amtsapotheker*innen überwacht werden.

In Apotheken überwachen die Amtsapotheker*innen den Verkehr mit Arzneimitteln, deren Herstellung und Prüfung. Durch regelmäßige Inspektionen prüfen die  Amtsapotheker*innen, ob sämtliche öffentliche Apotheken sowie Krankenhausapotheken der Bergisches Kooperation innerhalb der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal ordnungsgemäß geführt werden, um die Bürger*innen vor möglichen Gefahren zu schützen.

Bitte bei Anfragen die Zuständigkeiten der Amtsapotheker*innen beachten:

Wuppertal: Frau Dr. Vollbrecht (Tel.: 0202-563-2446, E-Mail: apo-wstadt.wuppertalde)
Remscheid: Frau Dr. Ludwig-Fischer (Tel.: 0202-563-2987, E-Mail: apo-rsstadt.wuppertalde)
Solingen:  Frau Grube (Tel.: 0202-563-2803, E-Mail: apo-sgstadt.wuppertalde)

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Anfragen derzeit leider nur verzögert bearbeitet werden können.

Betäubungsmittelverkehr:

Betäubungsmittel sind ganz besondere Arzneimittel, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind. Durch Inspektionen in Apotheken, Krankenhäusern und Praxen kontrollieren die Amtsapotheker*innen, ob die Aufbewahrung von Betäubungsmitteln entsprechend der Richtlinien des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte gewährleistet ist. Sie achten darauf, dass in den entsprechenden Einrichtungen die Dokumentation über Verbleib und Bestand von Betäubungsmitteln durchgeführt wird.

Gefahrstoffe:

Sind chemische Stoffe oder Gemische, die für den Verwender und die Umwelt gefährlich sein können. Auch brennbare oder explosive Stoffe zählen hierzu. Die Pharmazeutisch-technischen Angestellten überprüfen den Einzelhandel mit Gefahrstoffen oder Produkten, die solche Stoffe enthalten. Beim Handel mit solchen Produkten sind Verbote und Beschränkungen zu beachten (siehe Chemikalienverbotsverordnung).

Bitte bei Anfragen zu Gefahrstoffen im Einzelhandel und freiverkäufliche Arzneimittel für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal beachten:

Frau Cengiz (Tel.: 0202-563-2588) und per E-Mail an Chemikalienrechtstadt.wuppertalde

Zusammenarbeit mit dem Zoll:

Sendungen aus dem Ausland durchlaufen grundsätzlich einer Zollkontrolle. Sollte die Deklaration oder Aufmachung einer Sendung zweifelhaft sein, darf der Zoll solche Sendungen öffnen. Oftmals arbeiten Zoll und Gesundheitsamt zusammen, wenn es darum geht, abzuklären, ob es sich bei den fraglichen Produkten um einfuhrfähige Ware handelt. Der Verdacht eines Verstoßes wird der für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörde mitgeteilt. Ggf. wird angeordnet, dass die Sendung auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten dort vorgeführt wird. Entsprechend notwendige arzneimittelrechtliche Entscheidungen hinsichtlich der Einstufung von Produkten, Dokumentenpflichten oder der Einfuhrfähigkeit treffen nicht die Zolldienststellen, sondern ausschließlich die für den Verkehr mit Arzneimitteln zuständigen Behörden der Länder.

Frau Cengiz (Tel.: 0202-563-2588) und per E-Mail an Chemikalienrechtstadt.wuppertalde

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Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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