Beschreibung
Beschreibung
Informationen zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG:
- Vertrauliches Einzelgespräch (ggf. mit Einsatz einer Sprachmittlung durch das Gesundheitsamt)
- Erfassung der erforderlichen Personendaten
- Ausstellen der Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung
- Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Prostituierte über 21 Jahre müssen die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholen.
- Prostituierte unter 21 Jahre müssen die Beratung alle 6 Monate wiederholen
Terminvergabe für eine gesundheitliche Beratung:
- Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (Tel.: 0202 / 563 - 7196), montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zu folgenden Sprechzeiten können Termine vereinbart werden:
- dienstags: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr (Deutsch, andere Sprachen auf Anfrage)
-
mittwochs: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (Bulgarisch)
- donnerstags: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (Rumänisch)
In der Regel erhalten Sie direkt nach Ihrer Anfrage einen zeitnahen verbindlichen Termin für die Gesundheitsberatung. Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, kann dies in Ausnahmefällen zu Wartezeiten führen.
Wichtige Information:
Wenn Sie sich erstmalig als Prostituierte/r in Wuppertal anmelden möchten, suchen Sie nach der Terminvereinbarung zur gesundheitlichen Beratung im Gesundheitsamt bitte zeitnah das Ordnungsamt auf, um persönlich einen Termin im Wuppertaler Ordnungsamt zu vereinbaren.