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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Kopfläuse

Das Gesundheitsamt berät Kindertagesstätten und Schulen, Horte und Heime bei wiederholtem und mehrfachem Kopflausbefall in den Einrichtungen.

Beschreibung

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Informationsmaterialien können angefordert werden unter der Kontaktadresse.
Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht keine ärztliche Meldepflicht, Gemeinschaftseinrichtungen sind aber verpflichtet, Kopflausbefall der Gesundheitsaufsicht des Gesundheitsamtes zu melden.

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