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Aufgaben im Vorbeugenden Gefahrenschutz

Die Aufgaben der Abteilung „Vorbeugender Gefahrenschutz“ ergeben sich aus den gesetzlichen Anforderungen des Feuerschutz-Hilfeleistungsgesetzes Nordrhein Westfalen. Im Abschnitt „Vorbeugender Brandschutz“ sind vier Kernaufgaben beschrieben, die es zu erfüllen gilt.

Beschreibung

Beschreibung

Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften

Bei Sonderbauten wie zum Beispiel Gewerbebetrieben, Versammlungsstätten, Schulen oder Krankenhäusern berät die Feuerwehr als Fachbehörde das Bauordnungsamt im Ressort Bauen und Wohnen. Dabei geht es insbesondere um Fragen zur Löschwasserversorgung, zur Feuerwehrzufahrt, zu Anordnung und Erreichbarkeit von Rettungswegen im Gebäude, weiterhin um Fragen zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen wie der Brandmeldeanlage oder den Löscheinrichtungen sowie zum betrieblichen Brandschutz. Besonders bei größeren Bauvorhaben, bei denen ein Brandschutzkonzept erstellt wird, ist eine Abstimmung zwischen dem Brandschutzsachverständigen mit den Mitarbeitern des Bauordnungsamtes und der Feuerwehr vor Abgabe des Bauantrages sinnvoll. Um für Bauherren beziehungsweise Fachplaner Mehrfachtermine zu vermeiden, bietet die Feuerwehr gemeinsam mit dem Bauordnungsamt nach vorheriger Absprache einen Beratungstermin an. Die Stellungnahme der Feuerwehr ist dann Bestandteil der Baugenehmigung.

Brandschau
Die Brandschau wird in Gebäuden und Einrichtungen durchgeführt, die entweder selbst besonders brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen sich viele Personen aufhalten beziehungsweise erhebliche Sachwerte vorhanden sind, die bei einem Brand oder einer Explosion gefährdet sein könnten. Zwischen zwei Brandschauen dürfen dabei höchstens fünf Jahre vergehen. Geprüft wird, ob eine bauliche Anlage den Anforderungen genügt. Das sind im Einzelnen die Sicherheit der Nutzer, deren Selbstrettung im Brandfall sowie die Tauglichkeit für die Durchführung von Rettungsarbeiten und der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Die Brandschau bildet eine wichtige Schnittstelle zum Einsatzdienst. So werden die Besonderheiten eines Objektes (wie zum Beispiel Feuerwehrzufahrt zum Objekt, besondere Löschwasserversorgung auf dem Gelände usw.) aufgenommen und als Information in den Einsatzleitrechner eingepflegt. In der Stadt Wuppertal gibt es derzeit ca. 2700 brandschaupflichtige Objekte.

Brandsicherheitswachen
Besteht bei einer Veranstaltung erhöhte Brandgefahr und ist auch die Annahme gerechtfertigt, dass bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würden, muss eine Brandsicherheitswache gestellt werden. Diese Anforderung gilt ebenso für größere Versammlungsstätten. So sind bei Veranstaltungen im Wuppertaler Schauspielhaus, der Unihalle, der Stadthalle und zukünftig auch wieder im Opernhaus regelmäßig Kräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr anwesend, die im Hintergrund über die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wachen.

Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung
Von zunehmender Bedeutung ist die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen. Sie wird durch einen Mitarbeiter des Sachgebietes Ausbildung sowie von ehrenamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr mit großem Erfolg durchgeführt. Dies bestätigen die zahlreichen Anfragen von Kindergärten und Schulen sowie Besichtigungen bei der Feuerwehr.

Auch zeigen Betriebe, Altenheime und Krankenhäuser zunehmend Interesse an Brandschutzaufklärung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Betriebe und Einrichtungen werden im Umgang mit Feuerlöschern und richtigem Verhalten im Brandfall geschult sowie auf die Gefahren der Brandentstehung hingewiesen. Durch praktische Beispiele wie die Verrauchung eines Treppenraumes mit Theaternebel wird die Sensibilität für dieses Thema bei den Teilnehmern besonders gestärkt. Zahlreiche Vorträge sowie Beratungen zum Thema „Brandschutz im Haushalt, Rauchmelder retten Leben“ runden das Angebot ab.

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