Beschreibung
Beschreibung
Spezifische Voraussetzungen im Pfandleih-Gewerbe
1. Mittelnachweis
Zur Beurteilung, ob der/die Antragsteller/in die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten für den Gewerbebetrieb vorhalten kann, wird von hier eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Wuppertal Solingen Remscheid eingeholt, die sich hierzu gesondert mit dem/der Antragsteller/in in Verbindung setzen wird.
2. Versicherung
Der/die Pfandleiher/in hat das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung zu versichern (§ 8 Pfandleiherverordnung).
3. Aufbewahrung der Pfandgegenstände
Der/die Pfandleiher/in hat vor Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Pfandleihbetrieb benutzt, ferner hat er jeden Wechsel dieser Räume unverzüglich anzuzeigen(§ 2 Pfandleiherverordnung).