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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ordnungsdienst

Allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr werden wahrgenommen. Sicherheit und Ordnung werden überwacht oder wieder hergestellt. Es erfolgen regelmäßige Streifengänge in Uniform oder Zivil, auch gemeinsam mit Polizeibeamten im Rahmen der Ordnungspatenschaft.

Beschreibung

Beschreibung

Der Ordnungsdienst soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren. Unter „öffentlicher Ordnung“ versteht man alle Regeln, die für ein friedliches Miteinander in der Öffentlichkeit Sorge tragen.

Bei allen Fragen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wenden Sie sich bitte an den Ordnungsdienst der Stadt Wuppertal.

Hauptsächliche Aufgaben :
(nicht abschließend)

  • Randalieren
  • Stadtstreife
  • Jugendschutzkontrollen
  • Sauberkeit
  • Leinenzwang
  • Urinieren
  • Schulzuführung
  • Schulwegsicherung
  • hilflose Personen
  • Sperrmüllfledderei
  • weggeworfene Zigaretten
  • herrenlose (Schrott-)Fahrräder
  • aggressives Betteln
  • Durchsuchungszeugen
  • Begleitung von Großveranstaltungen
  • Überwachung von Gewerbetreibenden
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit
  • Kontrollen und Überwachung des Landesimmissionsschutzgesetzes, der Straßenordnung und der Straßenreinigungssatzung
  • winterliche Streupflicht
  • Kontrollen und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen
  • Kontrollen und Überwachung von Spielhallen
  • sozialabweichendes Verhalten einzelner Personen oder Gruppen
  • umgeknickte bzw. beschädigte Verkehrsschilder, die eine Gefahr bedeuten

Weitere Hinweise siehe - Downloads/Links -> Straßenordnung (PDF | 81,44 KB)

Befugnisse
Laut § 24 des Ordnungsbehördengesetzes gelten viele Vorschriften des Polizeigesetzes auch für den Ordnungsdienst.

Hiernach darf der Kommunale Ordnungsdienst u.a.

  • Personalien feststellen
  • Durchsuchungen vornehmen
  • Platzverweise aussprechen und durchsetzen
  • Gegenstände sicherstellen
  • Personen in Gewahrsam nehmen

Einsatzzeiten des Ordnungsdienst / der Leitstelle:

  •  Mo.-Fr.: 06:15 - 22.00 Uhr
  •  Sa.+ So.: 10:00 - 18:00 Uhr

                          

Bezüglich Bußgeldangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Zentralen Bußgeldstelle.

Zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (außer behindernd abgestellter Fahrzeuge z.B. eine zugeparkte Grundstücksausfahrt) wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des ruhenden Straßenverkehrs. 

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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